Levitra ist wie alle PDE-5 Hemmer, die in Deutschland, der Schweiz und Österreich zugelassen sind, verschreibungspflichtig.
Es darf nicht ohne die vorhergehende Konsultation eines Arztes eingenommen werden.
Die Patienten müssen für die Medikamentenkosten in den allermeisten Fällen selbst aufkommen, da diese nicht von den Krankenkassen übernommen werden.
In Deutschland schliesst das Sozialgesetzbuch (§ 34 Abs.1 SGB V Satz 7) seit dem 1. Januar 2004 diejenigen Arzneimittel von der Bezahlung durch die Krankenkassen aus, bei deren Anwendung eine Erhöhung der Lebensqualität im Vordergrund steht.
Dazu werden leider auch Arzneimittel zur Behandlung der erektilen Dysfunktion gezählt. Die Ursache der Störung ist gemäß der Gesetzestexte unerheblich, es geht ja um eine Menge Geld, dass die Krankenkassen somit sparen.
Eine Ausnahmeregelung ist bisher nicht vorgesehen.
Wie immer, sieht es in der Schweiz für den Bürger deutlich rosiger aus:
Dort werden Medikamente von den obligatorischen Krankenkassen bezahlt, wenn gemäss Artikel 32-34 des neues Krankenversicherungsgesetzes (KVG) die Behandlung zweckmässig und wirtschaftlich ist und die Wirksamkeit des Medikaments wissenschaftlich nachgewiesen wurde – solange der eidgenössische Bundesrat beziehungsweise das zuständige Amt die Kostenübernahme der Leistung nicht ausschliessen.
Somit ist Vardenafil in seiner Vertriebsform Levitra nur nach einer Konsultation bei einem kompetenten Facharzt zu beziehen, halten Sie sich bitte daran!
Mit freundlichen Grüßen,

(Charlie Birkenthal, Leiter dieser Homepage)
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